(Stand der Erklärung: 24.05.2024)
Informationen über die Zugänglichkeit einer Webseite gemäß §9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.reiseland-niedersachsen.de. Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung ist auf dem Stand des 24.05.2024. Die Einschätzung basiert auf einem Test des Anbieters siteimprove vom 14.05.2022. Gemäß dieses Tests erreicht die Webseite www.reiseland-niedersachsen.de einen Score von 91,1/100 nach WCAG-Kriterien. Damit ist die Mindestanforderung der Erfüllung von 85% der Kriterien erreicht.
Nicht-barrierefreie Inhalte
Die Webseite www.reiseland-niedersachsen.de wird allerdings nicht allen Kriterien nach EN 301 459 gerecht. Das umfasst
- die Kriterien 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalte bzw. Alt-Attribute,
- 9.1.3.1 Info und Beziehungen,
- 9.1.4.11 Nicht-Text-Kontraste,
- 9.2.1.1 Nutzung mit Tastatur bzw. ohne Maus nutzbar,
- 11.5.2.4 Assistenztechnologien bzw. Nutzung eines Screenreaders.
Die EN 301 459 wird noch durch weitere Anforderungen an die Barrierefreiheit einer Website ergänzt, die auch teilweise in der Prüfung berücksichtigt wurden. So liegen auf der Website noch keine barrierefreien PDFs vor (nach DIN ISO 14289-1:2016-12). Zudem wird noch auf die Implementierung von Inhalten in leichter Sprache verzichtet (gemäß §11 BGG).
Gründe für die Unzugänglichkeit: Wir sehen von einer barrierefreien Gestaltung vorgenannter Punkte ab bzw. führen sie schrittweise ein, weil wir durch deren barrierefreie Gestaltung derzeit nach § 9a Abs. 4 NBGG unverhältnismäßig belastet würden.
Weiterführende Erläuterungen
Die Website www.reiseland-niedersachsen.de soll in Kürze einem Relaunch unterzogen werden. Im Zuge dessen soll noch stärker auf die Erfüllung weiterer Kriterien zur Barrierefreiheit der Website geachtet werden.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen, die Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung von Informationen erfragen und die nach § 9 Abs. 2 Satz 2 und § 9a Abs. 4 Satz 1 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz von der Barrierefreiheit ausgenommenen Informationen in einem für sie zugänglichen Format anfordern:
TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN)
Essener Str. 1
30173 Hannover
E-Mail: info@tourismusniedersachsen.de
Telefon: 0 511 / 270 488 0
Wir werden auf die genannten Mitteilungen, Anfragen und Anträge innerhalb eines Monats antworten.
Schlichtungsverfahren (Durchsetzungsverfahren)
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach §9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0) 511 / 1204010